Preisliste

Klare Preise, keine Überraschungen

Professionelle Polster-, Matratzen- und Auto-Innenreinigung in Zwickau – alle Preise offen und vollständig.

Polstermöbel

Stuhl mit Polster (ab 4 Stück 15 €/Stk.)ab 19 €
Sesselab 39 €
Sofa, 2-Sitzerab 89 €
Sofa, 3-Sitzerab 119 €
Ecksofa / L-Formab 149 €
Wohnlandschaft ab 6 Plätzenab 189 €
Matratze bis 100×200ab 49 €
Matratze ab 140×200ab 75 €
Teppich (mind. 39 €)ab 12 €/m²

Auto-Innenraum

Einzelsitz (Stoff)ab 29 €
Sitzreihe (Stoff)ab 55 €
Kofferraumab 29 €
Innenraum-Paket (alle Sitze + Teppiche, Nassreinigung, bis 5 Sitze)ab 149 €
Komplett-Aufbereitung (zusätzl. Himmel, Kunststoffe, Kofferraum)ab 199 €
Geruchsbehandlungab 45 €

Wohnmobil & Wohnwagen

Sitzgruppe / Dinetteab 89 €
Matratze im Wohnbereichab 49 €
Innenraum komplett (nach Größe)ab 199 €

Zuschläge & Extras

Anfahrt Zwickau & Umkreis von 15 km0 €
Anfahrt darüber hinaus0,60 €/km
Imprägnierung / Fleckschutzab 19 €/Sitzplatz
Starke Verschmutzung, Tierhaare, Urin+20–50 %
Teppichboden stark verschmutzt (nach Begehung)+30 %
Express (48 h), Samstag oder Feiertag+25 %

Alle Preise sind Endpreise in Euro. Es wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG). Mindestauftragswert: 49 € – kleinere Positionen gern als Ergänzung zu einem Auftrag. „Ab“-Preise sind Richtwerte für normal verschmutzte Stoffbezüge – Ihr verbindliches Festpreis-Angebot erhalten Sie kostenlos nach kurzer Besichtigung bzw. Foto-Einschätzung. Bei Leder, Velours und Alcantara sowie bei Alt- und Sonderflecken kalkulieren wir individuell. Preisstand: August 2026.

Steuerbonus für Privathaushalte (§ 35a EStG)

Die Reinigung von Polstermöbeln, Matratzen und Teppichen in Ihrer Wohnung ist in der Regel eine haushaltsnahe Dienstleistung: Das Finanzamt ermäßigt die Einkommensteuer auf Antrag um 20 % der Arbeitskosten, höchstens 4 000 € pro Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Voraussetzungen: Sie erhalten von uns eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und zahlen unbar per Überweisung (§ 35a Abs. 5 EStG). Gilt nicht für die Fahrzeugreinigung. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Einzelfall vorliegen, klärt Ihr Finanzamt bzw. Ihre Steuerberatung.

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